Baugrundstück in Bischoffen PLZ 35649

Die ausgeprägte Hanglage und die bereits vorhandene Bebauung unterhalb des Grundstücks schaffen eine außergewöhnliche Aussichtssituation, die nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr verbaut werden kann.

Vollständiges Exposé auf Anfrage

Kaufpreis
95.000 € VB

Grundstücksfläche
812 m²

PLZ/Ort
35649 Bischoffen

Beschreibung

Stellen Sie sich vor, Sie beginnen Ihren Tag mit einer Tasse Kaffee oder Tee und genießen dabei diesen beeindruckenden herrlichen Weitblick und dies Tag für Tag. Genau dieses besondere Lebensgefühl könnte schon bald zu Ihrem Alltag gehören. Denn dieses Baugrundstück bietet die Möglichkeit, einen Wohntraum in außergewöhnlicher Lage zu verwirklichen.

Auf einer Grundstücksfläche von 812 m² erwartet Sie ein attraktives Baugrundstück in sonniger Hanglage mit einem beeindruckenden Weitblick über die reizvolle Umgebung von Bischoffen bis hin zum Westerwald. Ein Ausblick, der diese besondere Lage Tag für Tag zu etwas Einzigartigem macht.

Die ausgeprägte Hanglage und die bereits vorhandene Bebauung unterhalb des Grundstücks schaffen eine außergewöhnliche Aussichtssituation, die nach heutigem Kenntnisstand nicht mehr verbaut werden kann.

Ob Sie morgens die ersten Sonnenstrahlen genießen oder den Abend mit einem herrlichen Blick über einen Teil von Bischoffen bis hin zum Westerwald ausklingen lassen. Dieses Grundstück bietet die ideale Grundlage für ein Zuhause mit hoher Lebensqualität.

Die ruhige Wohnlage verbindet naturnahes Wohnen mit einer guten Erreichbarkeit der Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Der beliebte Aartalsee sowie zahlreiche Wander- und Radwege befinden sich in der näheren Umgebung und bieten einen hohen Freizeit- und Erholungswert.

Die Gemeinde Bischoffen mit ihren fünf Ortsteilen zählt rund 3.200 Einwohner und verbindet naturnahes Wohnen mit einer guten Lebensqualität im Lahn-Dill-Kreis.

Highlights

• 812 m² Wohnbaufläche

• Sonnige Hanglage

• Beeindruckender unverbaubarer Weitblick bis hin zum Westerwald

• Ruhige und naturnahe Wohnlage

• Attraktive Aussichtssituation

• Hoher Freizeitwert durch die Nähe zum Aartalsee

• Gute Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bischoffen Nr. 1“ der ehemaligen Gemeinde Bischoffen, Kreis Biedenkopf.

Der Bebauungsplan ist veröffentlicht auf der Homepage der Gemeinde Bischoffen unterwww.bischoffen.de unter „Verwaltung und Politik“ und „Formulare und Downloads“.

Informationen der Gemeinde Bischoffen zum Grundstück:

• Art der baulichen Nutzung – WA

• Grundflächenzahl (GRZ) – 0,4

• Geschossflächenzahl (GFZ) – 0,4

• zulässige Anzahl der Vollgeschosse – 1

• Bauweise (offen/geschlossen) – offen

• Baugrenzen bzw. Baufenster – 3 m Grenzabstand von der Straße

• sonstige für das Grundstück geltende Festsetzungen – keine

• alle Dachformen sind erlaubt

Über die Schaffung der Möglichkeit des Anschlusses an die Wasserversorgungsanlage und Entwässerungsanlage liegen der Gemeinde keine Unterlagen vor, dies erfolgte deren Erachtens vor der Gebietsreform.

Nach den Unterlagen der Gemeinde ist weder ein Hausanschluss Wasser noch ein Hausanschluss Abwasser vorhanden.

Die Straße „Bergstraße“ ist endausgebaut. Wann und ob eine Sanierung notwendig wird, steht noch nicht fest.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Kanalleitung der Gemeinde Bischoffen.

Für die Gemeinde Bischoffen besteht ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB, auf das jedoch verzichtet wird, wenn sich der Käufer im Kaufvertrag verpflichtet, das Grundstück innerhalb drei Jahren zu bebauen.

Kaufpreis und Maklerprovision

Kaufpreis: 95.000€ VB

Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt. (3,57% vom beurkundeten Kaufpreis)

Gesamtprovision: 7,14% inkl. MwSt. (7,14 % vom beurkundeten Kaufpreis)

Provision zahlbar von: Je zur Hälfte von und Käufer teilen sich die

Maklerprovision zu gleichen Anteilen. (BGB § 656)

Der Maklervertrag mit mir kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) zu Stande.

Die Maklerprovision wird nur beim Kauf des Grundstücks fällig!

Anmerkung zur Provision: Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision zu gleichen Anteilen. (BGB § 656)

Sie möchten auf diesem Grundstück Ihr zukünftiges Zuhause verwirklichen?

Gerne unterstütze ich Sie beim Kauf des Grundstücks und auf Wunsch auch bei der passenden Finanzierung. Ich prüfe für Sie gerne die geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten inkl. der Fördermöglichkeiten.

Hinweise zur Besichtigung und Preisverhandlungen:

Aus Sicherheits- und Haftungsgründen bitten wir darum, das Grundstück nicht eigenständig zu betreten. Besichtigungen auf dem Grundstück erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und in unserer Begleitung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Habe ich Ihr Interesse geweckt?

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen oder einen persönlichen Besichtigungstermin zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, wenn Sie unser Exposé ansehen / erhalten möchten. Eine Provision entsteht natürlich nur dann, wenn Sie eine provisionspflichtige Immobilie tatsächlich auch kaufen!

Widerrufsbelehrung:
Der Käufer hat die beigefügte Widerrufsbelehrung gelesen und sich ausdrücklich mit dem Beginn der Maklertätigkeit bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden erklärt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler sein Widerrufsrecht verliert.
Maklerprovision:
Hiermit akzeptiere ich beim Kauf der Immobilie die zu zahlende Käuferprovision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl.19% MwSt. Die Provision wird mit Beurkundung des Kaufvertrages fällig.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Tel.: 06444 922 397
E-Mail: info@immotheis.de